methodische und inhaltliche Überprüfung von Sachverständigengutachten im Familienrecht

Von der
Psychotherapeuten-
kammer geprüfter und
zertifizierter Sachverständiger
(OPK) für Familienrecht
und KJHG. Hier
Qualifikationen
einsehen.
Erstellung von schriftlichen Expertisen - Hier Muster-Expertise einsehen
kostenlose Ersteinschätzung und telefonische Beratung
direkt Kontakt aufnehmen unter: 030 - 52 10 17 89
bei fehlerhaften Gutachten
wissenschaftlich fundiert
zeitnah
finanzierbar
fehlerhafte Gutachten im Familienrecht - ein anhaltendes Problem mit gravierenden Folgen
Jährlich werden viele Tausend familienrechts-psychologische Sachverständigengutachten von Familiengerichten in Auftrag gegeben. Sie sollen bei sorge-, umgangs- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen die richterlichen Entscheidungen über die weitere Lebensgestaltung der beteiligten Kinder unterstützen.
Die Gutachten haben als Teil der richterlichen Entscheidungsgrundlage oftmals eine immense Bedeutung im Verlauf von familienrechtlichen Gerichtsverfahren - entsprechend vollumfänglich sollten Gutachter die geforderten Qualitätsstandards erfüllen.
Jedoch ist laut der in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen viel diskutierten Studie der IB-Hochschule Berlin (Link) eine Vielzahl der Gutachten im Familienrecht mangelhaft. Laut Studie werden Qualitätsstandards oftmals nicht eingehalten, u.a. bezogen auf die eingesetzten Testverfahren und die Methoden der Gesprächsführung. Auch mangelt es an der Berücksichtigung des aktuellen Forschungs-stands.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch der in den Medien oft zitierte Untersuchungsbericht (Link) der Fernuniversität Hagen ("Qualitätsmerkmale in der familienrechtspsychologischen Begutachtung"). Diese Untersuchung offenbart gravierende Mängel in einem substantiellen Teil der untersuchten Gutachten. Nur eine Minderheit der Gutachten erfülle die fachlich geforderten Qualitätsstandards. So werden überwiegend keine fachpsychologischen Fragen und leitenden Arbeitshypothesen hergeleitet.

Die Auswahl diagnostischer Verfahren werde oftmals nicht begründet. Die Datenerhebung erfolge zumeist über methodisch fragwürdige, unsystematische Gespräche und Beobachtungen. Auch würden oftmals psychometrisch ungenügende Testverfahren angewendet.
Mangelhafte Gutachten können in ihrer Fehlerhaftigkeit zu einschneidenden und dem Kindeswohl widersprechenden Urteilen führen.
Gutachten, die den Verdacht auf Mängel nahelegen, können jedoch einer umfassenden methoden-kritischen Überprüfung unterzogen werden. Hierdurch kann der Versuch unternommen werden, fehlerhafte Gutachten wirksam vor Gericht anzufechten, um mögliche Fehlurteile zu vermeiden.
wissenschaftlich fundierte, methodenkritische Expertise
Eine methodenkritische Analyse prüft, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten den wissenschaftlich formulierten Mindestanfor-derungen und Qualitätsstandards genügen. Diese sind zwar nicht verbindlich, jedoch sind fachliche Standards regelmäßig einzuhalten.
Hierzu gehört beispielsweise ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen, Transparenz und Nachvollzieh-barkeit, Objektivität, eine korrekte Erhebungs-methodik, Gültigkeit der Schlussfolgerungen auf Basis des aktuellen Forschungsstandes, eine Multimodalität des Vorgehens, Aspekte des Datenschutzes sowie eine Vielzahl an weiteren Qualitätsmerkmalen.
Es liegen u.a. folgende Richtlinien und Empfehlungen vor, die zur Beurteilung der Qualität von familien-rechtspsychologischen Gutachten herangezogen werden können:
-
"Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht", Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2025, 3. Auflage, abrufbar u.a. auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer, (Link)
-
"Checklisten für die Beurteilung psychologischer Gutachten, Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen", Westhoff/Kluck, 6. Auflage, Springer, (Link)
-
"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten", B. Zuschlag, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, deutscher Psychologen Verlag GmbH, (Link)
-
"Qualitätsstandards für psychologische Gutachten", Föderation Deutscher Psycho-logenvereinigungen, 2017, (Link)
-
„Inhaltliche Anforderungen an Sachverständigen-gutachten in Kindschaftssachen. Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Oberlandes-gerichts Celle“ Stand: 1. August 2015, (Link)
Anhand dieser Richtlinien und Empfehlungen haben wir ein komplexes Kategoriensystem entwickelt, welches sämtliche Qualitätskriterien der o.g. Richtlinien klassifiziert und konstruktiv bündelt. Hiermit überprüfen wir Ihr Gutachten, werten sämtliche Mängel inhaltsanalytisch aus und bewerten sie im Detail.
Neben dieser objektivierbaren Überprüfung berücksichtigen wir auch u. U. Ihre persönlichen Angaben (s. Anmeldebogen). An welcher Stelle des schriftlichen Gutachtens sind aus Ihrer Sicht Fehler entstanden? Wurden Ihre Äußerungen oder Sachverhalte falsch wiedergegeben? Gab es Unstim-migkeiten während des Gutachtenprozesses? Um ein hohes Maß an Neutralität zu gewähren, werden diese Angaben aber nur bedingt in die Expertise aufgenommen.

Das Ergebnis unserer methodenkritischen Analyse stellen wir Ihnen sodann in Form einer schriftlichen Expertise zur Verfügung, die Sie in der Folge mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt sichten und/oder direkt dem Gericht vorlegen können.
Unsere Arbeitsabläufe sowie die schriftliche Expertise orientieren sich an den Empfehlungen zur Erstellung methodenkritischer Stellungnahmen der Fachgruppe Familienrecht des Berufsverbands Deutscher PsychologInnen (vgl.: NZFam 2024, 721).
In unserer Expertise werden wir bei Bedarf zudem auf folgende Fachliteratur in der jeweils aktuellen Auflage verweisen:
-
"Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen", Westhoff, Kluck
-
"Familienpsychologische Gutachten", Salzgeber
-
"Empirische Grundlagen der familienrechtlichen Begutachtung", Volbert, Huber, Jacob, Kannengießer
-
"Psychologische Gutachten im Familienrecht", Lack, Hammesfahr
-
"Psychologische Diagnostik in familienrechtlichen Verfahren", Zumbach, Lübbehüsen, Volbert, Wetzels
-
"Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten", Salzgeber, Bretz, Bublath
-
"Kinder vor dem Familiengericht", Balloff
-
"Familienrechtspsychologie", Dettenborn, Walter,
-
"Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht", Castellanos, Hertkorn
-
"Trennungsfamilien - lösungsorientierte Begutachtung und gerichtsnahe Beratung", Fichtner
-
"Psychodiagnostik bei Kindeswohlgefährdung", Körner, Heuer
-
"Bindung", Lengning, Lüpschen
-
"Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind - Methoden, Indikation, Anwendung", Jacob
-
"Kindeswohl und Kindeswille - Psychologische und rechtliche Aspekte", Dettenborn,
-
"Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung", Ziegenhain, Fegert
Der Nutzen einer methodenkritischen Expertise
Die methodenkritische Analyse samt schriftlicher Expertise ist eine spezielle Form eines Gegen- oder Privatgutachtens. Es ist kein Partei- oder Gefällig-keitsgutachten, sondern eine Dienstleistung, bei der nicht neu begutachtet, sondern das bereits vorliegende Gutachten anhand objektiver Kriterien hinsichtlich der Qualität und etwaiger Mängel analysiert wird.
im Falle eines mangelhaften Gutachtens haben Sie mit unserer Expertise die Gelegenheit, Ihren Sachvortrag vor Gericht qualitativ wertig zu stützen. Sie werden vortragen können, dass das vorliegende Gutachten aus Sicht eines Fachkollegen wissenschaftlich-qualitative Mängel aufweist und fachliche Standards nicht vollumfänglich eingehalten wurden, was die Verwertbarkeit des Gutachtens ggf. in Frage stellt. Sämtliche Mängel werden nachvollziehbar dargelegt und begründet.
Das Gericht ist verpflichtet, sich mit unserer Expertise als Teil Ihres Sachvortrags inhaltlich auseinander-zusetzen. Die Expertise darf nicht ignoriert werden.
So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.02.2020 (Link) Folgendes betont: Das Gericht muss
"Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben (...) ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären (...)"
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Link) hat sich zu der Berücksichtigung von Privatgutachten geäußert (Beschluss vom 10.06.2015, Az. 11 Wx 33/15):
"Es entspricht der std. Rspr. des BGH (...) dass in der Sachverständigenbeweisaufnahme allen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen ist; insbesondere sind Einwendungen eines Beteiligten gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen. Das Gericht ist insoweit verpflichtet, sich mit einem Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt" (FamRZ 2016, 264, 266).

Mangelhafte Gutachten müssen folglich nicht kommentarlos hingenommen werden. Sind sie fehlerhaft, kann dies qualitativ hochwertig untersucht und dem Gericht mitgeteilt werden.
Je nach Qualität und Quantität der gefundenen Mängel können Sie mit Hilfe Ihres Rechtsbeistandes sodann eine Korrektur des Gutachtens oder ggf. eine Neubegutachtung verlangen (s. §412 ZPO).
Die Würdigung von Beweisen, also auch von Sachverständigengutachten, liegt jedoch immer im Ermessen des/der Richters/Richterin.
Unsere Expertise kann eine sinnvolle Chance darstellen, sich auf Basis einer neuen Argumentationsgrundlage vor mangelhaften Gutachten zu schützen und kann dazu beitragen, dass der Gerichtsprozess erfolgreich im Sinne des Kindeswohls verläuft.
Wenn von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch gerne Kontakt zu Ihrer/Ihrem Anwalt/Anwältin auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Übrigens:
Die Weitergabe eines Gutachtens zur fachlichen Überprüfung ist nach der einschlägigen Fachliteratur grundsätzlich möglich.
Ob ein Gutachten im Einzelfall urheberrechtlichen Schutz genießt und welche Nutzungen hiervon erfasst sind, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bitte lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Gutachtenanalyse durch zertifizierten Sachverständigen (OPK) für Familienrecht und KJHG
Weist Ihr Gutachten den Verdacht auf methodische Mängel auf, sollten Sie nicht allein auf anwaltliche Stellungnahmen hierzu vertrauen. Diese sind zwar aus juristischer Sicht unabdingbar und unersetzbar, aus inhaltlich-fachlicher Sicht sollte die Qualitäts-beurteilung von Gutachten jedoch qualifizierten Sachverständigen vorbehalten bleiben.
Gemäß Gesetz über das Verfahren in Familiensachen sind Gutachten in familienrechtlichen Verfahren „durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsych-iatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll“. Demnach kommen auch diese Berufsgruppen für eine qualitativ hochwertige methodische Überprüfung von Gutachten in Betracht.
Als approbierter Psychotherapeut, von der Kammer anerkannter Supervisor, diplomierter Erziehungs-wissenschaftler und Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Psychotherapeutenkammer erfüllt Herr Kluck diese Anforderung demnach in mehrfacher Hinsicht. Zudem hat er ein umfangreiches Curriculum zur Sachverständigentätigkeit absolviert, bei dem u.a. Arbeitsproben in Form von umfang-reichen Sachverständigengutachten durch eine Fachkommission der Ostdeutschen Psychothera-peutenkammer hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität überprüft wurden. In der Folge wurde Herrn Kluck die Qualifikationsbezeichnung "Sachver-ständiger (OPK) für Familienrecht und KJHG" verliehen, die neben der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" geführt werden darf.

Herr Kluck wurde zudem auf die Sach-verständigenliste der Kammer aufgenommen und ist als zertifizierter Sachverständiger für Familiengerichte tätig, jedoch auf die methodenkritische Analyse von Fremdgutachten spezialisiert. Diese Dienstleistung wird bundesweit sowie für Auftraggeber in Österrecih und der Schweiz angeboten. Sämtliche o.g. Qualifikationsnachweise können hier eingesehen werden (Link).
Vor diesem wissenschaftlichen Hintergrund ist anzumerken, dass wir im Rahmen unserer Expertisen auf polemische Kritik nur um der Kritik willen verzichten. Dieses Vorgehen halten wir für nicht zielführend. Mängel und Fehler sollten ohne Subjektivität, sondern objektivierbar, nachvollziehbar und wissenschaftlich begründbar herausgearbeitet werden.
Den Aufbau unserer Expertisen können Sie hier (Link) anhand eines Beispiels einsehen.
zeitnah
Sobald Sie uns den Anmeldebogen und eine Kopie Ihres Gutachtens haben zukommen lassen, werden wir es zügig einer kostenfreien Vorabprüfung unterziehen und Sie im Anschluss telefonisch über die Ergebnisse und das etwaige Ausmaß der Mängel informieren.
Nach dem persönlichen Telefongespräch entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Erstellung einer schriftlichen Expertise beauftragen möchten, die wir Ihnen nach Ihrer Auftragserteilung zeitnah zukommen lassen.
Sofern Sie eine Frist einzuhalten haben, vereinbaren wir gerne -nach Möglichkeit- eine termingerechte Bearbeitung.

finanzierbar
Die Vorabprüfung Ihres Gutachtens sowie das telefonische Beratungsgespräch sind für Sie kostenfrei.
Da Gutachten im Umfang stark variieren, halten wir eine pauschale Vergütung unserer Arbeit für unangemessen. Auch eine Zahlung per Vorkasse verlangen wir nicht.
Erst nachdem Sie unsere Expertise erhalten haben, erlauben wir uns, ein sich am Aufwand orientierendes Honorar zu berechnen. Den Aufwand ermitteln wir anhand des Umfangs Ihres zu prüfenden Gutachtens (Euro 19.90 pro Seite. Maßgeblich ist hierbei die letzte nummerierte Seite Ihres Gutachtens. Bsp.: 70 Seiten x Euro 19,90 = Euro 1393,00). Generell gilt jedoch eine Kostenuntergrenze von Euro 500,- und eine Kostenobergrenze von Euro 2500,00.
Den Betrag zahlen Sie bitte als Einmalzahlung auf Rechnung erst nach Erhalt unserer schriftlichen Expertise oder in Form einer Ratenzahlung. Die Höhe der Raten können Sie hierbei selbst festlegen (s. Auftragserteilung und folgenden Informationsflyer des Rechnungsdienstleisters PVS: Link).
Die Kosten von Privatgutachten können als notwendige Rechtsverfolgungskosten unter gewissen Vorraussetzungen erstattungsfähig sein. Hierbei muss begründbar sein, dass die Einholung des Privatgutachtens erforderlich war, um den eigenen Sachvortrag in fachlicher Hinsicht mit der gebotenen Qualität auszustatten.
Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az VI ZB 17/11) hat die

Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens sich daran zu
orientieren, ob eine "verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei" die kostenauslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Beauftragung des Privatgutachtens als sachdienlich ansehen durfte" (Link).
Laut OLG Hamm (Az 25 W 94/13) können Prozess- und Verfahrenskostenhilfeempfänger unter gewissen Vorraussetzungen einen Vorschuss für die Finanzierung eines Privatgutachtens (Link) erhalten.
Da hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, lassen Sie sich bei Bedarf bitte im Vorfeld bzgl. einer möglichen Kostenerstattung von Ihrer/Ihrem Anwältin/Anwalt beraten.
Bei Auftragserteilung verpflichten Sie sich als Auftragsgeber/in zur Zahlung, unabhängig von etwaiger Kostenerstattung durch das Gericht im Nachhinein.
Ablauf
-
Aufgrund der zeitweise hohen Nachfrage kontaktieren Sie uns bitte zunächst per Mail, Telefon oder über das Kontaktformular, um die derzeitigen Kapazitäten zu erfragen und um ggf. Fragen zum Ablauf zu klären. Wenn wir Kapazitäten haben:
-
Bitte füllen Sie das Formular 1 (Anmeldebogen) vollständig aus.
-
Übersenden Sie uns bitte diesen Anmeldebogen sowie eine vollständige Kopie Ihres Gutachtens (erste bis letzte Seite).
-
Wir führen sodann eine kostenlose Vorabprüfung Ihres Gutachtens durch und informieren Sie anschließend telefonisch, in welchem Umfang Ihr Gutachten aus unserer Sicht methodische Mängel aufweist. Wenn Sie uns in der Folge beauftragen wollen:
-
Bitte übersenden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular 2 (Auftragserteilung Expertise).
-
Wir erstellen anschließend die schriftliche Expertise und übersenden sie Ihnen per Mail.
-
Das Honorar begleichen Sie bitte erst nach Erhalt der Expertise und Rechnung (erstellt durch Dienstleister, s. Auftragserteilung) als Einmal-zahlung oder in Raten. Die Höhe der Raten können Sie hierbei selbst festlegen.
-
Die Expertise legen Sie sodann bestenfalls Ihrem anwaltlichen Beistand sowie dem Gericht vor.
-
Ggf. wird die/der Sachverständige in der Folge durch das Gericht aufgefordert, schriftlich Stellung zu den in der Expertise gefundenen Mängeln zu nehmen. Auch diese Stellungnahme überprüfen wir sodann gerne dahingehend, ob die Mängel hierdurch behoben werden konnten. Hierfür lassen Sie uns bitte die Stellungnahme sowie das Formular 3 (Auftragserteilung Stellungnahme) zukommen.

Kontakt
Praxis für Sachverständigentätigkeit im Familienrecht - Gutachtenprüfung -
Peter Henning Tim Kluck
Dorfstraße 49
16356 Ahrensfelde (bei Berlin)
Mail: timkluck@mail.de
Sekretariat: 030-52101789
Mobil: 0173-2077344
Fax: 030-52101921
Formular 1 - Anmeldebogen
zur Anmeldung für die kostenlose Prüfung des Gutachtens und die telefonische Beratung.
Formular 2 - Auftragserteilung Expertise
für die Auftragserteilung zur Erstellung der schriftlichen Expertise.
Formular 3 - Auftragserteilung Stellungnahme
für die Auftragserteilung zur Prüfung der Stellungnahme.
Datenschutz
Datenschutzrichtlinie (Stand 25.03.2024)
Einleitung
Diese Datenschutzinformationen beziehen sich auf den Besuch unserer Website www.gutachtenanfechten.de und die Nutzung des Kontaktformulars bzw. die Kontaktaufnahme zu uns im Allgemeinen. Wenn Sie darüber hinaus unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, uns also den Anmeldebogen, die Auftragserteilung und/oder Schriftstücke zukommen lassen, beachten Sie diesbzgl. bitte die Informationen zum Datenschutz auf dem Anmeldebogen und weiter unten.
Wir nehmen den Schutz der Daten der Nutzer unserer Website sehr ernst und verpflichten uns, die Informationen, die Nutzer uns in Verbindung mit der Nutzung unserer Website zur Verfügung stellen, zu schützen. Des Weiteren verpflichten wir uns, Ihre Daten gemäß anwendbarem Recht zu schützen und zu verwenden. Diese Datenschutzrichtlinie erläutert unsere Praktiken in Bezug auf die Erfassung, Verwendung und Offenlegung Ihrer Daten durch die Nutzung unserer digitalen Assets (die „Dienste“), wenn Sie über Ihre Geräte auf die Dienste zugreifen. Lesen Sie die Datenschutzrichtlinie bitte sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie unsere Praktiken in Bezug auf Ihre Daten vollumfänglich verstehen, bevor Sie unsere Dienste verwenden. Wenn Sie diese Richtlinie gelesen, vollumfänglich verstanden haben und nicht mit unserer Vorgehensweise einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung unserer digitalen Assets und Dienste einstellen. Mit der Nutzung unserer Dienste erkennen Sie die Bedingungen dieser Datenschutzrichtlinie an. Die weitere Nutzung der Dienste stellt Ihre Zustimmung zu dieser Datenschutzrichtlinie und allen Änderungen daran dar.
In dieser Datenschutzrichtlinie erfahren Sie, wie wir Daten sammeln, welche Daten wir erfassen, warum wir diese Daten erfassen, an wen wir die Daten weitergeben, wo die Daten gespeichert werden, wie lange die Daten vorgehalten werden, wie wir die Daten schützen, wie wir mit Minderjährigen umgehen und Sie erhalten Informationen zu Aktualisierungen oder Änderungen der Datenschutzrichtlinie.
Welche Daten erfassen wir?
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Daten, die wir erfassen können:
Nicht identifizierte und nicht identifizierbare Informationen, die Sie während des Registrierungsprozesses bereitstellen oder die über die Nutzung unserer Dienste gesammelt werden („nicht personenbezogene Daten“). Nicht personenbezogene Daten lassen keine Rückschlüsse darauf zu, von wem sie erfasst wurden. Nicht personenbezogene Daten, die wir erfassen, bestehen hauptsächlich aus technischen und zusammengefassten Nutzungsinformationen.
Individuell identifizierbare Informationen, d. h. all jene, über die man Sie identifizieren kann oder mit vertretbarem Aufwand identifizieren könnte („personenbezogene Daten“). Zu den personenbezogenen Daten, die wir über unsere Dienste erfassen, können Informationen gehören, die von Zeit zu Zeit angefordert werden, wie Namen, E-Mail-Adressen, Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen und mehr. Wenn wir personenbezogene mit nicht personenbezogenen Daten kombinieren, werden diese, solange sie in Kombination vorliegen, von uns als personenbezogene Daten behandelt.
Wie sammeln wir Daten?
Nachstehend sind die wichtigsten Methoden aufgeführt, die wir zur Sammlung von Daten verwenden: Wir erfassen Daten bei der Nutzung unserer Dienste. Wenn Sie also unsere digitalen Assets besuchen und Dienste nutzen, können wir die Nutzung, Sitzungen und die dazugehörigen Informationen sammeln, erfassen und speichern. Wir erfassen Daten, die Sie uns selbst zur Verfügung stellen, beispielsweise, wenn Sie über einen Kommunikationskanal direkt mit uns Kontakt aufnehmen (z. B. eine E-Mail mit einem Kommentar oder Feedback) oder persönlich, telefonisch oder postalisch. Wir können, wie unten beschrieben, Daten aus Drittquellen erfassen. Wir erfassen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, wenn Sie sich über einen Drittanbieter wie Facebook oder Google bei unseren Diensten anmelden.
Warum erfassen wir diese Daten?
Wir können Ihre Daten für folgende Zwecke verwenden:
um unsere Dienste zur Verfügung zu stellen und zu betreiben; um unsere Dienste zu entwickeln, anzupassen und zu verbessern; um auf Ihr Feedback, Ihre Anfragen und Wünsche zu reagieren und Hilfe anzubieten; um Anforderungs- und Nutzungsmuster zu analysieren; für sonstige interne, statistische und Recherchezwecke; um unsere Möglichkeiten zur Datensicherheit und Betrugsprävention verbessern zu können; um Verstöße zu untersuchen und unsere Bedingungen und Richtlinien durchzusetzen sowie um dem anwendbaren Recht, den Vorschriften bzw. behördlichen Anordnungen zu entsprechen; um Ihnen Aktualisierungen, Nachrichten und sonstige Informationen im Zusammenhang mit unseren Diensten zu übermitteln.
An wen geben wir diese Daten weiter?
Wir können Ihre Daten an unsere Dienstleister weitergeben, um unsere Dienste zu betreiben (z. B. Speicherung von Daten über Hosting-Dienste Dritter, Bereitstellung technischer Unterstützung usw.). Wir können Ihre Daten auch unter folgenden Umständen offenlegen: (i) um rechtswidrige Aktivitäten oder sonstiges Fehlverhalten zu untersuchen, aufzudecken, zu verhindern oder dagegen vorzugehen; (ii) um unsere Rechte auf Verteidigung zu begründen oder auszuüben; (iii) um unsere Rechte, unser Eigentum oder unsere persönliche Sicherheit sowie die Sicherheit unserer Nutzer oder der Öffentlichkeit zu schützen; (iv) im Falle eines Kontrollwechsels bei uns oder bei einem unserer verbundenen Unternehmen (im Wege einer Verschmelzung, des Erwerbs oder Kaufs (im Wesentlichen) aller Vermögenswerte u. a.); (v) um Ihre Daten mittels befugter Drittanbieter zu erfassen, vorzuhalten und/oder zu verwalten (z. B. Cloud-Service-Anbieter), soweit dies für geschäftliche Zwecke angemessen ist; (vi) um mit Drittanbietern gemeinsam an der Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses zu arbeiten. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir darauf hinweisen, dass wir nicht personenbezogene Daten nach eigenem Ermessen an Dritte übermitteln bzw. weitergeben oder anderweitig verwenden können.
Cookies und ähnliche Technologien
Wenn Sie unsere Dienste besuchen oder darauf zugreifen, autorisieren wir Dritte dazu, Webbeacons, Cookies, Pixel Tags, Skripte sowie andere Technologien und Analysedienste („Tracking-Technologien“) einzusetzen. Diese Tracking-Technologien können es Dritten ermöglichen, Ihre Daten automatisch zu erfassen, um das Navigationserlebnis auf unseren digitalen Assets zu verbessern, deren Performance zu optimieren und ein maßgeschneidertes Nutzererlebnis zu gewährleisten, sowie zu Zwecken der Sicherheit und der Betrugsprävention. Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinie. Ohne Ihre Zustimmung werden wir Ihre E-Mail-Adresse oder andere personenbezogenen Daten nicht an Werbeunternehmen oder Werbenetzwerke weitergeben.
Wo speichern wir die Daten?
Nicht personenbezogene Daten: Bitte beachten Sie, dass unsere Unternehmen sowie unsere vertrauenswürdigen Partner und Dienstanbieter auf der ganzen Welt ansässig sind. Zu den in dieser Datenschutzrichtlinie erläuterten Zwecke speichern und verarbeiten wir alle nicht personenbezogenen Daten, die wir erfassen, in unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Personenbezogene Daten: Personenbezogene Daten können in den Vereinigten Staaten, in Irland, Südkorea, Taiwan, Israel und soweit für die ordnungsgemäße Bereitstellung unserer Dienste und/oder gesetzlich vorgeschrieben (wie nachstehend weiter erläutert) in anderen Rechtsordnungen gepflegt, verarbeitet und gespeichert werden.
Wie lange werden die Daten vorgehalten?
Bitte beachten Sie, dass wir die erfassten Daten so lange aufbewahren, wie es für die Bereitstellung unserer Dienste, zur Einhaltung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihnen, zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Durchsetzung unserer Vereinbarungen erforderlich ist. Wir können unrichtige oder unvollständige Daten jederzeit nach eigenem Ermessen berichtigen, ergänzen oder löschen.
Wie schützen wir die Daten?
Der Hosting-Dienst für unserer digitalen Assets stellt uns die Online-Plattform zu Verfügung, über die wir Ihnen unsere Dienste anbieten können. Ihre Daten können über die Datenspeicherung, Datenbanken und allgemeine Anwendungen unseres Hosting-Anbieters gespeichert werden. Er speichert Ihre Daten auf sicheren Servern hinter einer Firewall und er bietet sicheren HTTPS-Zugriff auf die meisten Bereiche seiner Dienste.
Ungeachtet der von uns und unserem Hosting-Anbieter ergriffenen Maßnahmen und Bemühungen können und werden wir keinen absoluten Schutz und keine absolute Sicherheit der Daten garantieren, die Sie hochladen, veröffentlichen oder anderweitig an uns oder andere weitergeben.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sichere Passwörter festzulegen und uns oder anderen nach Möglichkeit keine vertraulichen Informationen zu übermitteln, deren Offenlegung Ihnen Ihrer Meinung nach erheblich bzw. nachhaltig schaden könnte. Da E-Mail und Instant Messaging nicht als sichere Kommunikationsformen gelten, bitten wir Sie außerdem, keine vertraulichen Informationen über einen dieser Kommunikationskanäle weiterzugeben. Stellen Sie über das Kontaktformular bitte nur Anfragen allgemeiner Natur.
Wie gehen wir mit Minderjährigen um?
Die Dienste sind nicht für Nutzer bestimmt, die noch nicht die gesetzliche Volljährigkeit erreicht haben. Wir werden wissentlich keine Daten von Kindern erfassen. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, sollten Sie die Dienste nicht herunterladen oder nutzen und uns keine Informationen zur Verfügung stellen.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit einen Altersnachweis zu verlangen, damit wir überprüfen können, ob Minderjährige unsere Dienste nutzen. Für den Fall, dass wir Kenntnis davon erlangen, dass ein Minderjähriger unsere Dienste nutzt, können wir diesen Nutzern den Zugang zu unseren Diensten untersagen und ihn sperren, und wir können alle bei uns gespeicherten Daten über diesen Nutzer löschen. Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Minderjähriger Daten an uns weitergegeben hat, nehmen Sie bitte, wie unten erläutert, Kontakt zu uns auf.
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten nur für die in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Zwecke und nur, wenn wir davon überzeugt sind, dass die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist, um einen Vertrag zu erfüllen oder zu schließen (z. B. um Ihnen die Dienste selbst oder Kundenbetreuung bzw. technischen Support bereitzustellen), dass die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten notwendig ist, um entsprechenden rechtlichen oder behördlichen Verpflichtungen nachzukommen, oder dass die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten notwendig ist, um unsere berechtigten geschäftlichen Interessen zu unterstützen (unter der Maßgabe, dass dies jederzeit in einer Weise erfolgt, die verhältnismäßig ist und Ihre Datenschutzrechte respektiert).
Als EU-Ansässiger können Sie eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Sie betreffen, oder nicht, und Zugriff auf Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf bestimmte Zusatzinformationen anfordern; den Erhalt von personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen; die Berichtigung lhrer personenbezogenen Daten verlangen, die bei uns gespeichert sind; die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen; der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widersprechen; die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, oder eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Rechte nicht uneingeschränkt gültig sind und unseren eigenen berechtigten Interessen und regulatorischen Anforderungen unterliegen können. Wenn Sie allgemeine Fragen zu den von uns erfassten personenbezogenen Daten und deren Verwendung haben, wenden Sie sich bitte an uns, wie unten angegeben.
Im Zuge der Bereitstellung der Dienste können wir Daten grenzüberschreitend an verbundene Unternehmen oder andere Dritte und aus Ihrem Land/Ihrer Rechtsordnung in andere Länder/Rechtsordnungen weltweit übertragen. Durch die Nutzung der Dienste stimmen Sie der Übertragung Ihrer Daten außerhalb des EWR zu.
Wenn Sie im EWR ansässig sind, werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Standorte außerhalb des EWR übertragen, wenn wir davon überzeugt sind, dass ein angemessenes oder vergleichbares Niveau zum Schutz personenbezogener Daten besteht. Wir werden geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass wir über angemessene vertragliche Vereinbarungen mit unseren Drittparteien verfügen, um zu gewährleisten, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, so dass das Risiko einer unrechtmäßigen Nutzung, Änderung, Löschung, eines Verlusts oder Diebstahls Ihrer personenbezogenen Daten minimiert wird und dass diese Drittparteien jederzeit in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen handeln.
Wenn Sie die Dienste als Einwohner Kaliforniens nutzen, dann sind Sie möglicherweise nach dem kalifornischen Verbraucherschutzgesetz (California Consumer Privacy Act; „CCPA“) berechtigt, Zugriff auf und Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Um Ihr Recht auf den Zugriff und die Löschung Ihrer Daten geltend zu machen, lesen Sie bitte nachstehend, wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen können.
Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten der Nutzer für die Absichten und Zwecke des CCPA.
Aktualisierungen oder Änderungen der Datenschutzrichtlinie
Wir können diese Datenschutzrichtlinie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit überarbeiten, die auf der Website veröffentlichte Version ist immer aktuell (siehe Angabe zum „Stand“). Wir bitten Sie, diese Datenschutzrichtlinie regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Bei wesentlichen Änderungen werden wir einen Hinweis dazu auf unserer Website veröffentlichen. Wenn Sie die Dienste nach erfolgter Benachrichtigung über Änderungen auf unsere Website weiter nutzen, gilt dies als Ihre Bestätigung und Zustimmung zu den Änderungen der Datenschutzrichtlinie und Ihr Einverständnis an die Bedingungen dieser Änderungen gebunden zu sein.
Kontakt
Wenn Sie allgemeine Fragen zu den Diensten oder den von uns über Sie erfassten Daten und deren Verwendung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Tim Kluck, Dorfstr. 49, 16356 Ahrensfelde, Mail: timkluck@mail.de, Tel.: 0173-2077344
Die o.g. Person ist verantwortlich i.S. des Datenschutzgesetzes, der DSGVO.
Gutachten anfechten, familienpsychologisches Gutachten anfechten, familienrechtspsychologisches Gutachten anfechten